Liebe Studierende,
der Senat hat am 26.06.2024 eine sehr studierendenfreundliche Reform der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge beschlossen. Teilweise habt ihr vielleicht schon davon gehört.
Die Änderungssatzung umfasst auch folgenden wesentlichen Punkt:
Studierende können im Verlauf ihres Studiums einmalig eine Prüfung, bei der sie mindestens 25% der Punkte erreicht haben, als bestanden werten lassen. Diese Möglichkeit besteht aber erst, nachdem sie die Prüfung zweimal wiederholt haben (Drittversuch). Die Note wird dann als 5,0 auf dem Zeugnis vermerkt. Damit der Antrag gestellt werden kann, muss vorher ein Beratungsgespräch mit dem Studienfachberater oder der Studienfachberaterin nachgewiesen werden. Allerdings sind diese Regelungen nicht gültig, wenn der oder die Studierende ohne triftigen Grund nicht zur Prüfung erschienen ist oder bei Täuschungsversuchen erwischt wurde.
Alles in Detail könnt ihr unter folgenden Link nachschauen.
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