Ich habe laut Schwerbehindertengesetz, Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und kann Besitz des Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen. (Falls ihr eine neue Wertmarke zugesendet bekommt, sendet eine Kopie, frühzeitig an den AStA. So kann frühzeitig die Freistellung aktualisiert werden.)