Hiermit möchte ich die Freistellung der Zahlung des Mobilitätsbeitrages beantragen.
Eine Freistellung ist nur in den unten angegebenen Fällen möglich.
Prinzipiell ist eine Freistellung nur möglich, wenn der Grund für eine Freistellung, mindestens 5 Monate Bestand hat und innerhalb eines Semesters liegt.
(Wintersemester: September bis Ende Februar bzw. Sommersemester März bis Ende August)
In sonstigen Fällen, prüfe bitte die Möglichkeit einer Erstattung.
Weitere Informationen siehe unsere Informationsseite zum Thema Mobilitätsticket.
Ich beantrage eine Freistellung, da ich ….
- … mich in einer Praxisphase befinde, diese findet außerhalb von NRW statt.
- … mich in einem Auslandssemester bzw. aufgrund des Studiums, im Ausland befinde.
- … mich aufgrund meiner Abschlussarbeit (Bachelor-/Master), in einer Firma/Hochschule außerhalb von NRW aufhalte.
- … eine bereits eine Freifahrtberechtigung, mit Geltungsbereich NRW besitze (z.B. Bahncard 100, Mobilitätsticket einer anderen Hochschule)
- … nach dem Schwerbehindertengesetz, den Besitz des Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen kann.
- … aufgrund einer Erkrankung, den öffentlichen Personennahverkehr, nicht nutzen kann.
- … mich in einem, bereits von der Westfälischen Hochschule genehmigten, Urlaubssemester befinde.