Umlaufverfahren

Bonussystem

Der AStA möge beschließen, dass das ausgesetzte Bonus – Verfahren wieder in kraft tritt.

Begründung:

Boni können vom Vorstand gewährt werden, wenn ein Referent besondere Leistungen über sein / ihr Referat hinaus erbracht hat. Da das Verfahren in der Vergangenheit als undurchsichtig wahrgenommen wurde, wurden die Boni eingestellt, bis ein für alle verständliches und transparentes Verfahren seinen Platz einnehmen kann. Der Vorstand hat sich diesbezüglich in den letzten Monaten viele Gedanken gemacht und möchte auf Grundlage eines vom Vorschlagenden begründeten Antrags über das Formularsystem agieren. Die mitgelieferte Begründung wird vom Vorstand geprüft, diskutiert und bei einstimmiger Zustimmung gewährt. Der Vorstand veröffentlich dann inklusive eigener Begründung, warum der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Wie immer kann natürlich Widerspruch gegen eine Entscheidung des Vorstands eingelegt werden.

Bezahlung für Events
Der AStA möge beschließen, dass der Beschluss vom 05.09.2018 aufgehoben und die Arbeit bei ausgewählten Großveranstaltungen und Events des AStA wieder monetär vergütet wird.

Begründung:


2018 wurde vom AStA beschlossen, dass die Vergütung bei einem Großevent (z.B. Startparty GE) nur noch in Form von freien Getränken o.ä. erfolgen soll. Die Begründung lag darin, dass es in gewissem Maße unsere Aufgabe sei, auch bei solchen Veranstaltungen immer mitzuhelfen.Leider hat die Bereitschaft stundenlange Schichten zu übernehmen und nicht selbst an den Partys teilnehmen zu können in den Jahren ohne zusätzliche Vergütung stark abgenommen. Um einen Anreiz zu schaffen, wieder mehr AStA und StuPa Referenten als Aushilfen an den Ständen zu haben, sowie eine kleine Entschädigung für die “verpasste” Party zu gewähren, sollen diese Stunden wieder bezahlt und die Schichten sollen kürzer gestaltet werden.

Das Umlaufverfahren endet am 05.07.2022 um 23:59. Bitte Stimmt bis dahin über die beiden Themen ab.

Eine Stimme pro Punkt.

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