Freistellung Mobilitätsbeitrag

Hiermit möchte ich die Freistellung der Zahlung des Mobilitätsbeitrages beantragen.
Eine Freistellung ist nur in den unten angegebenen Fällen möglich.

Prinzipiell ist eine Freistellung nur möglich, wenn der Grund für eine Freistellung, mindestens drei Monate Bestand hat und innerhalb eines Semesters liegt.
(Wintersemester: September bis Ende Februar bzw. Sommersemester März bis Ende August)

In sonstigen Fällen, prüfe bitte die Möglichkeit einer Erstattung.

Weitere Informationen siehe unsere Informationsseite zum Thema Mobilitätsticket.

Ich beantrage eine Freistellung, da ich ….