Ich bin im folgenden Semester, in einer aufgrund meines Studiumsverlaufplan notwendige Praxisphase, weshalb ich mich außerhalb von Deutschland aufhalte.
Kategorie-Archiv: Allgemein
Freistellung des Mobilitätsbeitrages, aufgrund eines Auslandssemester
Ich befinde mich, im nächsten Semester in einem Auslandssemester. Eine Bescheinigung des International Office oder des in meinem Fachbereichs zuständigen Auslandsbeauftragten, liegt mir vor.
Freistellung des Mobilitätsbeitrages, aufgrund meiner Bachelor-/Masterthesis
Ich befinde mich, in einer Firma bzw. einer Hochschule, außerhalb von Deutschland. Dort fertige ich meine Abschlussarbeit an. Dies wird mir, durch einen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung der (Westfälischen oder auswertigen) Hochschule, bestätigt.Alle nicht relevanten Angaben, wie z.B. Gehalt, Zusatzleistungen/-vereinbarungen dürfen unkenntlich gemacht werden.
Freistellung des Mobilitätsbeitrages, da ich bereits eine andere Fahrberechtigung besitze
Das Mobilitätsticket der Westfälischen Hochschule, ist vorrangig der Mobilitätsticket anderer Hochschulen zu nutzen (z.B. Einschreibung im Master einer anderen Hochschule, Studium an der Westfälischen Hochschule noch nicht abgeschlossen). TIPP: Erstattung über die andere Hochschule prüfen.
Freistellung aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung/Erkrankung
Ich habe eine körperliche Einschränkung bzw. eine Erkrankungen, aufgrund dessen ich den öffentlichen Personennahverkehr, länger als drei Monate nicht nutzen kann/darf. Eine ärztliche Bescheinigung, liegt mir vor. (Zur Prüfung, ist eine genauere Beschreibung der Einschränkung notwendig. Diese Information wird, nur soweit wie im Ablauf notwendig und nur im Rahmen der DSGVO verarbeitet) Hinweis: Für diesen …
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Freistellung aufgrund eines Urlaubssemester
Ich habe bereits bei der Westfälischen Hochschule ein Urlaubssemester beantragt (weitere Informationen der Hochschule), dieses wurde bereits bewilligt. Die Bestätigung der Westfälischen Hochschule, liegt mir vor. In bestimmten Fällen, kannst du trotz Urlaubssemester, dein DeutschlandSemesterticket trotzdem nutzen. Gerne beraten wir dich dazu.
Freistellung Mobilitätsbeitrag
Hiermit möchte ich die Freistellung der Zahlung des Mobilitätsbeitrages beantragen. Eine Freistellung ist nur in den unten angegebenen Fällen möglich. Prinzipiell ist eine Freistellung nur möglich, wenn der Grund für eine Freistellung, mindestens drei Monate Bestand hat und innerhalb eines Semesters liegt.(Wintersemester: September bis Ende Februar bzw. Sommersemester März bis Ende August) In sonstigen Fällen, …
Erstattung des Mobilitätsbeitrages aufgrund eines Urlaubssemester
Ich habe bereits bei der Westfälischen Hochschule ein Urlaubssemester beantragt (weitere Informationen der Hochschule), dieses wurde bereits bewilligt. Die Bestätigung der Westfälischen Hochschule, liegt mir vor. In bestimmten Fällen, kannst du trotz Urlaubssemester dein DeutschlandSemesterticket, trotzdem nutzen. Wir beraten dich gerne dazu.
Erstattung des Mobilitätsbeitrag wegen einer Erkrankung
Ich habe eine körperliche Einschränkung bzw. eine Erkrankungen, aufgrund dessen ich den öffentlichen Personennahverkehr, mindestens drei Monate nicht nutzen kann/darf.Eine ärztliche Bescheinigung, liegt mir vor. (Zur Prüfung, ist eine genauere Beschreibung der Einschränkung notwendig. Diese Information wird, nur soweit wie im Ablauf notwendig und nur im Rahmen der DSGVO verarbeitet)
Erstattung des Mobilitätsbeitrages da ich bereits eine andere Fahrberechtigung besitze
Das Mobilitätsticket der Westfälischen Hochschule, ist vorrangig der Mobilitätsticket anderer Hochschulen zu nutzen (z.B. Einschreibung im Master einer anderen Hochschule, Studium an der Westfälischen Hochschule noch nicht abgeschlossen). TIPP: Erstattung über die andere Hochschule prüfen.