Ich habe laut Schwerbehindertengesetz, Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und kann Besitz des Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen.
Ich habe laut Schwerbehindertengesetz, Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und kann Besitz des Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen.