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Erstattung Mobilitätsbeitrag

Veröffentlicht vonsemesterticket 26. April 202126. April 2021

Hiermit möchte ich eine Erstattung des Mobilitätsbeitrages beantragen. Eine Erstattung ist nur in den angegebenen Fällen möglich.
Weitere Informationen siehe unsere Informationsseite zum Thema Mobilitätsticket.

Ich beantrage eine Erstattung, da ich ….

  • … mich exmatrikuliert habe.
  • … mich in einer Praxisphase befinde, diese findet außerhalb von NRW statt.
  • … mich in einem Auslandssemester bzw. aufgrund des Studiums, im Ausland befinde.
  • … mich aufgrund meiner Abschlussarbeit (Bachelor-/Master), in einer Firma/Hochschule außerhalb von NRW aufhalte.
  • … eine bereits eine Freifahrtberechtigung, mit Geltungsbereich NRW besitze (z.B. Bahncard 100, Mobilitätsticket einer anderen Hochschule)
  • … nach dem Schwerbehindertengesetz, den Besitz des Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen kann.
  • … aufgrund einer Erkrankung, den öffentlichen Personennahverkehr, nicht nutzen kann.
  • … mich in einem, bereits von der Westfälischen Hochschule genehmigten, Urlaubssemester befinde.

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